Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Hinweisgeberschutzgesetz

Marco Niecke

und wie man beide im Mittelstand praxisnah umsetzt …

Unter diesem zugegeben etwas sperrigen Titel fand in den Räumen der Inway Systems GmbH am 10. Mai 2022 ein Live-Webinar statt. Ein Webinar, bei dem drei der vier Experten persönlich vor Ort waren – eben in der Hauptniederlassung der Inway Systems in Neu-Ulm.

Vor einem Greenscreen mit eingeblendeten Folien und Animationen im Hintergrund wurde dieses durchaus komplexe, aber dennoch sehr wichtige Thema spannend und anschaulich präsentiert. Und zählt man Regie und Technik noch mit hinzu, waren sogar sechs von sieben Beteiligten an diesem Tag live vor Ort. Nur ein Referent wurde aus dem Homeoffice in Hannover zugeschaltet.

Theorie trifft Praxis, Praxis trifft Software

Den Anfang machte Herr Professor Dr. Kai-Thorsten Zwecker, Rechtsanwalt und Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Neu-Ulm.

In knapp 20 Minuten präsentierte er das neueste, sowie alles Wissenswerte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG / Whistleblowergesetz).

Es folgte Frau Dr. Kathrin Zwecker, MBA Compliance Officerin Univ. und Lehrbeauftragte für die Fächer Recht und Compliance an den Hochschulen Ulm und Neu-Ulm, die vor allem die Praxis im Blick hatte.

In 15 Minuten zeigte sie, wie Beschwerdeverfahren gemäß den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes in Unternehmen rechtsicher und praxisnah umgesetzt werden können.

Die letzten 15 Minuten übernahm Hanno Detlefsen, Lead Value Solution Consulting EU Central bei Coupa.

Anhand der Coupa Softwarelösung zeigte er live am System, wie sich die neuen Vorschriften softwareseitig mit einer Business Spend Management Plattform umsetzen lassen. Praxis trifft Softwarelösung so zusagen.


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Moderiert wurde das Online-Webinar von Carsten Weithe, Geschäftsführer der Inway eProcurement Solutions GmbH.

Neben der Begrüßung und der Vorstellung aller Beteiligten fasste Carsten Weithe auch die wichtigsten Punkte der Veranstaltung noch einmal in seinem Schlusswort zusammen.

Sein wichtigstes Fazit:

Unternehmen müssen aktiv handeln. Sich einfach zurückzulehnen und abzuwarten ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage keine Option, zumal das LkSG ab 1.1.2023 für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern gilt. Und beim HinSchG ist mit einem Inkrafttreten noch in diesem Herbst zu rechnen. Und anders als beim LkSG gilt das HinSchG bereits für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern.

Sie haben das Webinar verpasst?

Kein Problem, denn auf unserer Event-Seite bieten wir Webinar-Aufzeichnungen zu allen Themen rund um ERP, CRM und Business-Software. Auch das Webinar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können sie sich hier kostenfrei (noch einmal) ansehen.

Zur Webinar-Aufzeichnung des LkSG und des HinSchG

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